Aktuelle Informationen zum Jugendschutzgesetz und deren Auslegung im Bezug auf das Internet.
Jugendschutzgesetz §184-StGB besagt, dass Jugendlichen
unter 18 Jahren der Zugriff auf pornographische Materialien
wirkungsvoll verwehrt werden muss. Zu diesen Materialien
gehören sowohl Bilder, Töne bzw. Videos mit pornographischen
Darstellungen als auch Texte mit eindeutig erotischem Inhalt.
Zuwiderhandlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu einem
Jahr oder Geldstrafen bis zu 250.000 DM bestraft werden.
Auf Grund dieser Gesetzeslage ist jeder
Betreiber einer Internetseite mit pornographischen Inhalten
verpflichtet, seine Seiten nur volljährigen Personen
zugänglich zu machen. Dabei sind folgende Grundlagen zu
beachten:
- Jeder User muss auf seine Volljährigkeit
überprüft werden.
Aus diesem Grund bieten wir hier zwei Systeme an die zu den meist verbreiten und vom Gesetzgeber akzeptiert wurden
-----------Achtung-----------
Wenn Sie diesen Text lesen können wurde die Seite nicht komplett aufgebaut.
Bitte wählen Sie:
Startseite/
Übersicht/
Dieser Inhalt